Qualitätskontrolle – „Peer Review“
Die Prüfung Ihres Qualitätssicherungssystems rückt immer mehr in den Mittelpunkt.
Als mittelständischer Wirtschaftsprüfer bin ich als Prüfer für Qualitätskontrolle nach § 57 a Abs. 3 WPO bei der Wirtschaftsprüferkammer registriert.
Meine Kanzlei hat selbst die Prüfung der Qualitätskontrolle erfolgreich absolviert und eine Teilnahmebescheinigung erhalten.
Ich stehe Ihnen gerne auch jederzeit für Fragen betreffend der Vorbereitung und des Ablaufs einer Qualitätskontrolle zur Verfügung.